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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Online-Plattform „sportme“

Stand: 15. September 2009


§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

(1) Vertragspartner der Nutzer der Online-Plattform sportme ist die sportme GmbH, Chaussestraße 86, 10115 Berlin (im Folgenden als „sportme“ bezeichnet). Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Plattform und für alle diesbezüglichen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer des Portals und sportme.

(2) Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen, soweit sie von den nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichende oder diesen entgegenstehende Regelungen enthalten.

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§ 2 Definitionen

(1) „Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person, die sich zur Teilnahme auf der Plattform registriert hat, sei es als „User“ oder als „Club“.

(2) Als „Club“ wird jeder Zusammenschluss von Personen bezeichnet, der sich einem gemeinsamen Zweck verschrieben hat (z.B. Sportvereine, Fitnessstudios etc.) und sich als solcher anmeldet.

(3) „User“ sind die Nutzer der Plattform, die sich nicht als Club angemeldet haben.

(4) „Inhalte“ im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind sämtliche Inhalte, die der Nutzer auf der Plattform einstellt und abrufbar macht. Darunter fallen insbesondere Fotografien, Videos, Texte (einschließlich Weblogs und Kommentare), Musikstücke, Grafiken, Skizzen und andere Bilder, Termine (einschließlich Veranstaltungshinweise) und persönliche Daten.

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§ 3 Registrierung/Nutzerkonto/Nutzerprofil/Vertragsschluss

(1) Die Nutzung der Plattform ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen über die passive Nutzung („Surfen“) hinaus nicht gestattet, soweit nicht der/die Vertretungsberechtigten in die aktive Nutzung einwilligen.

(2) Die aktive Nutzung aller Möglichkeiten der Plattform setzt eine Registrierung des Nutzers auf der Plattform und die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Hierzu gibt der Nutzer zunächst seine E-Mail-Adresse an. In der Folge erhält Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail an die von ihm genannte E-Mail-Adresse mit einem Link.

(3) Bestätigt der Nutzer den Link, muss er anschließend entschieden, ob er für sich selbst als User ein Nutzerprofil erstellen will oder einen Club anlegen möchte, sowie einige weitere Daten mitteilen. Zudem kann er das Nutzerprofil mit einer Vielzahl von Daten vervollständigen und festlegen, ob und wer welche Daten später einsehen können wird. Mit der Absendung des entsprechenden Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit sportme ab. Mit der Weiterleitung auf die Startseite der Plattform kommt die Nutzungsvereinbarung mit sportme zustande.

(4) sportme behält sich vor, die Registrierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) In jedem Fall sind der User sowie die Person, die den Club registriert, zur wahrheitsgemäßen und, soweit die entsprechenden Daten angegeben werden müssen, vollständigen Angabe der bei der Registrierung erhobenen oder freiwillig angegebenen Daten verpflichtet. Dem Nutzer ist es dabei insbesondere nicht gestattet, Daten von dritten Personen (außer dem anzumeldenden Club) einzutragen. Die Person, die einen Club registriert, versichert zudem, zur Registrierung des Clubs nach dessen Maßgaben berechtigt zu sein sowie, dass die für den Club benannten Ansprechpartner und Funktionäre mit ihrer Benennung einverstanden sind.
Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer diese in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren. Eine Mehrfachregistrierung unter verschiedenen Nutzernamen ist nicht zulässig.

(6) Bei der Registrierung legt der Nutzer ein Passwort fest (zusammen mit der angegebenen E-Mail-Adresse im Folgenden "Zugangsdaten" genannt). Der Nutzer hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren, soweit es sich nicht um einen Club handelt und die Zugangsdaten bestimmungsgemäß an die zuständige Person/die zuständigen Personen innerhalb des Clubs weitergegeben werden. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem unbefugten Dritten genutzt werden, hat er dies sportme umgehend mitzuteilen.

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§ 4 sportme für User

(1) Die Plattform bietet Usern eine Vielzahl von Möglichkeiten. So ist es neben der Einstellung und/oder dem Upload von persönlichen Daten und Inhalten möglich, Trainingspartner zu suchen, andere Nutzer als Freunde einzuladen (auch mehrere auf einmal), „Mitglied“ in einem Club zu werden, zu sehen, welche anderen Nutzer das eigene Profil angesehen haben und so neue Kontakte zu knüpfen, mit anderen Nutzern über das interne Messaging-System von sportme in direkten Kontakt zu treten und dafür eigene Verteiler einzurichten, Termine, die andere Nutzer in der Kalenderfunktion ihres Profils öffentlich machen, in den eigenen Kalender zu übernehmen oder eigene Termine direkt an andere Nutzer zu senden, auf der Seite „Mein Sport“ des Nutzerprofils eigene Einträge zu sammeln und über einen Feed Dritten zugänglich zu machen sowie dort für sich selbst Feeds (z.B. aus öffentlichen Kalendern andere Nutzer oder aus den gewünschten Gruppen/Foren) einzurichten und vieles mehr.

(2) User hat dabei die Möglichkeit, den Zugang anderer Nutzer und der allgemeinen Öffentlichkeit zu bestimmten Bereichen und Informationen nach seiner Wahl zu beschränken.

(3) Insbesondere können User Gruppen bzw. Foren zu selbst gewählten Themen einrichten und in solchen Gruppen/Foren Mitglied werden. Bei von Usern eingerichteten Gruppen/Foren, wählt derjenige, der die Gruppe/das Forum einrichtet, einen so genannten Moderator aus, der auch er selbst sein kann. Der Moderator ist erste Ansprechperson, wenn einzelne Nutzer der Ansicht sind, dass andere Nutzer das Thema ignorieren und so die Gruppe/das Forum stören, die Gruppe/das Forum für sachfremde Zwecke missbrauchen etc. Ist der Moderator der Überzeugung, dass die Beschwerde berechtigt ist, kann er den betreffenden Inhalt aus der Gruppe/dem Forum löschen und, als ultima ratio, den betreffenden Nutzer als Mitglied ausschließen.

(4) Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16.4, kann jeder User anderen Usern Nachrichten über ein internes Messaging-System schicken und diese so als Freunde einladen, in Gruppen einladen, über Inhalte seiner Seiten unterrichten etc.

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§ 5 sportme für Clubs

(1) Die Person, die einen Club bei sportme registriert, ist damit automatisch erster Administrator des Nutzerprofils und der Seiten des Clubs. Er legt fest, ob jeder Mitglied des Clubs werden darf oder ob die Zulassung als Mitglied des Clubs zuvor auf der Plattform bestätigt werden muss. Zudem kann er Administratorenrechte für die Clubseiten auch an andere Personen vergeben. Diese Personen sind dem ursprünglichen Administrator gleichgestellt.

(2) Clubs können weitgehend die Features nutzen, die auch Usern zur Verfügung stehen (der genaue Umfang ergibt sich aus den Erläuterungen auf der Website). Jedoch können sie darüber hinaus Dokumente (wie z.B. Antragsformulare und Mitgliederlisten) zum Download bereitstellen. Clubs haben zudem insbesondere die Möglichkeit, verschiedene Typen von Terminkalendern in ihr Nutzerprofil einzustellen. Der Kalender kann dabei vollständig öffentlich sein, so dass Fans des Clubs und andere Internetnutzer über die Aktivitäten des Clubs informiert sind. Zum anderen können Kalender auch hinsichtlich des Adressatenkreises (z.B. nur Clubmitglieder, nur bestimmte Abteilungen, nur Trainer etc.) in verschiedener Weise beschränkt und bezüglich der jeweils enthaltenen Informationen auf den gewünschten Zweck optimiert sein. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende interne und externe Feeds für den vom Club vorgegebenen Adressatenkreis einzurichten.
Clubs sind damit einverstanden, dass von ihnen eingestellte Termine von sportme exzerpiert werden, um sie, ggf. zusammen mit Terminen anderer Clubs und User, auf der Plattform gesondert wiederzugegeben.

(3) Die Bearbeitung der Inhalte der Clubseiten ist grundsätzlich nur Administratoren möglich. Dies gilt insbesondere für das Löschen von Inhalten sowie das Verschicken von Nachrichten an die Clubmitglieder. Jedes Clubmitglied kann jedoch Blogs in die Seiten des Clubs einstellen, es sei denn der Administrator hat eine andere Option gewählt. In jedem Fall kann jedes Clubmitglied auf der Pinwand des Clubs Postings einstellen und Nachrichten an den Club schreiben.

(4) „Fan“, das heißt Freund des Clubs kann grundsätzlich jeder User werden. Der oder die Administratoren können jedoch Fans von der Freundeliste löschen.

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§ 6 „Inoffizielle“ Clubs

(1) „Inoffizielle“ Clubs sind keine Clubs in Sinne von Ziffer 5, sondern von Usern gegründete Seiten auf der Plattform über einen Verein. Alle Mitglieder des inoffiziellen Clubs können die Inhalte der Seite bearbeiten, es gibt keinen Administrator, der Inhalte löschen kann, User, ausschließen kann etc. Wenn sich der betreffende Verein sich als Club bei sportme registriert und den inoffiziellen Club übernehmen will, kann er sich mit sportme in Verbindung setzen. Der inoffizielle Club wird dann zu dem Club überführt, die Seiten erhalten alle Funktionalitäten einer regulären Clubseite und eine von dem Club zu benennende Person wird Administrator der Seiten.

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§ 7 Teams

(1) User können mit anderen Usern „Teams“ bilden. Teams können sich, ihre Mannschaften und Mitwirkenden auf der Team-Seite präsentieren, ihre Aktivitäten dokumentieren und entsprechende Inhalte einstellen. Dafür richtet der Gründer des Teams eine eigene Team-Seite ein, deren Administrator er (zunächst) ist. Es wird dann automatisch eine entsprechende Gruppe angelegt, auf die nur Teammitglieder Zugriff haben. Der Gründer kann Administratorenrechte auch an andere Teammitglieder vergeben. Der Administrator eines Teams hat dieselben Rechte wie der Administrator eines Clubs, jedoch muss der Administrator bei Teams den Beitritt eines Mitglieds in jedem Fall bestätigen. Sofern das Team zu einem Club gehört, steht neben dem oder den Administratoren des Teams der Administrator des Clubs mit gleichen Rechten.

(2) Auch Clubs können Teams bilden, und zwar sowohl mit anderen Clubs als auch mit Usern. Gründet ein Administrator des Clubs ein Team oder meldet sich ein Team bei einem Club an, so erhält der Administrator des Clubs automatisch dieselben Rechte wie der Administrator des Teams.

(3) Hinsichtlich der Bearbeitung von Inhalten auf den Teamseiten gilt Ziffer 5.3 entsprechend.

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§ 8 Von sportme initiierte Gruppen/Foren

(1) Neben den von den User eingerichteten Gruppen/Foren wird sportme „sportme-Gruppen“ zu bestimmten Themen fest einrichten, in denen jeder User Mitglied werden kann, um sich mit anderen Usern auszutauschen, wobei sportme selbst sich nicht unmittelbar an dem Austausch über das jeweilige Thema beteiligt, sondern nur das Thema vorgibt. Für die sportme-Gruppen wählt sportme einen Moderator aus dem Kreis der User aus, der die in Ziffer 4.2 beschriebene Position hat.

(2) In der gleichen Weise richtet sportme automatisch für jeden registrierten Club eine Gruppe/ein Forum ein. Moderator solcher Gruppen/Foren werden automatisch der/die Administratoren der Clubseiten. In dieser Gruppe/diesem Forum sind alle Clubmitglieder automatisch Mitglied. Andere User oder Clubs haben keinen Zugriff auf die Gruppe/das Forum.

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§ 9 Das Einstellen von Inhalten

(1) Nutzer können auf ihren Seiten Inhalte verschiedenster Art einstellen (siehe Ziffer 2.4). Soweit es sich bei den einzustellenden Inhalten um bereits existierende elektronische Dateien handelt, müssen diese in gängigen Formaten hochgeladen werden. sportme behält es sich vor, den Upload von Videos auf einen externen Hosting-Provider (siehe unten) zurückzugreifen. sportme behält sich zudem vor, Inhalte, die in einem nicht gängigen Format geliefert werden oder bei denen es aus sonstigen Gründen zu technischen Schwierigkeiten kommt, abzulehnen oder zu löschen.

Hinweis:

Will der Nutzer ein Video bei sportme einstellen, führt er den entsprechenden Upload auf einer sportme-Seite durch. Gespeichert wird die Datei jedoch aktuell auf Servern von vzaar, 4 Leeward House, Square Rigger Row, Plantation Wharf, London, SW11 3TX, United Kingdom von welchem das Video-File auch in sportme eingebunden wird. Nach der Speicherung wird das Video nicht nur in sportme eingebunden, sondern gelangt zudem in einen Video Pool von vzaar, auf welchen auch andere Kunden von vzaar zugreifen können. Wenn solche Kunden daher das Video gut finden, kann es sein, dass auch diese das Video in ihre eigenen Angebote einbinden. Dessen soll sich der Nutzer bewusst sein und er wird vor dem Upload eines Videos noch einmal gesondert auf den vorbeschriebenen Sachverhalt hingewiesen. 

(2) Ein besonderes Feature ist die Möglichkeit für Nutzer, User, sofern diese auf einem Foto zu sehen sind, innerhalb des Fotos besonders zu kennzeichnen, so dass beim Überfahren ihres Bildnisses ein Feld erscheint, in dem betreffende User identifiziert wird. Diese Angabe ist mit einem Link zu dem Nutzerprofil des identifizierten Users unterlegt. Sobald der betreffende User von einer entsprechenden Nutzung des Features in Bezug auf ihn Kenntnis erlangt, kann er Feld und Link jedoch unmittelbar löschen.

(3) Die aktive Nutzung aller Möglichkeiten der Plattform setzt eine Registrierung des Nutzers auf der Plattform und die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Hierzu gibt der Nutzer zunächst seinInhalte, die der Rechteverwertung durch die GEMA unterfallen, dürfen bei sportme nicht eingestellt werden.

(4) sportme behält sich vor, Inhalte des Nutzers abzulehnen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Einstellung von Inhalten oder deren Verbleib auf der Plattform.

(5) sportme ist berechtigt, die Nutzer bzw. deren Inhalte mit Schlagworten („Tags“) für die Suche zu versehen. Der Nutzer kann auch selbst Tags auswählen, um seine Inhalte besser auffindbar zu machen.

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§ 10 Nutzungsrechte für die Einstellung von Inhalten

(1) Der Nutzer, der Inhalte auf der Plattform einstellt, räumt sportme übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb des Dienstes erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt der Nutzer sportme das Recht ein, die betreffenden Inhalte in die Plattform einzustellen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Nutzer sportme das Recht ein, die Inhalte zum Zwecke der Präsentation zu bearbeiten, insbesondere Kurzversionen oder Einzelbilder von Videos und Texten, kleinere Versionen von Fotografien („Thumbnails“) oder Ausschnitte von Musikstücken zu erstellen und zu präsentieren („Teaser“ und „Lightboxes“) und Inhalte in die von sportme erstellten redaktionellen, auf der Plattform oder in Newsletter veröffentlichten redaktionellen Berichte und/oder „Best Of“-. „Most Viewed“- und „Best Rated“-Listen einzubinden, sowie die Inhalte, auch in bearbeiteter Form, öffentlich zugänglich zu machen und öffentlich wiederzugeben.

(2) Unter dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verstehen sportme und der Nutzer insbesondere auch das Recht, anderen Nutzern auf deren Computer oder andere – auch mobile – Endgeräte Inhalte des Nutzers, insbesondere durch Newsletter und/oder im Rahmen des Podcastings per RSS-Feed und/oder per XML-Schnittstelle, zu übertragen.

(3) Unter dem Recht der öffentlichen Wiedergabe verstehen sportme und der Nutzer insbesondere auch das Recht, Inahlte per Livestream zum Abruf bereit zu halten.

(4) Der Nutzer entscheidet, ob er die von ihm eingestellten Inhalte über das Streaming hinaus auch zum Download durch andere Nutzer und ggf. einfache Besucher der Website bereithalten will. In diesem Fall werden dem Besucher die Nutzungsrechte gemäß Ziffer 11.2 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen direkt und in dem dort bezeichneten Umfang eingeräumt.

(5) Zudem räumt der Nutzer sportme übertragbare einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein, Inhalte des Nutzers in von sportme selbst editierten und herausgegebenen CD-ROM, DVD und/oder anderen Datenträgern zu veröffentlichen und zu verbreiten, sei es gegen Entgelt oder kostenlos. Im Fall einer entgeltlichen Veröffentlichung und Verbreitung werden sportme und der Nutzer eine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung für die Verwendung der betreffenden Inhalte abschließen; im Fall einer unentgeltlichen Veröffentlichung und Verbreitung erhält der Nutzer keine Vergütung.

(6) Für die Einräumung der vorbenannten Nutzungsrechte erhält der Nutzer keine Vergütung in Geld. Als Gegenleistung für die Rechteeinräumung präsentiert sportme die Inhalte auf seiner Internetplattform. Die Parteien sehen diese Gegenleistung als angemessene Vergütung an.

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§ 11 Einräumung von Nutzungsrechten vom Nutzer an Dritte

(1) Der Nutzer bietet jedem anderen Nutzer sowie jedem einfachen Besucher der Plattform durch das Einstellen der Inhalte in die Plattform die Einräumung einfacher, nicht übertragbarer Nutzungsrechte an, die jeden Nutzer und Besucher zum Download per Streaming, d.h. zur Speicherung des betreffenden Musikstücks oder Videos ausschließlich zum Zwecke unmittelbarer, zeitlich nicht oder nur unwesentlich verzögerter Wiedergabe im privaten Bereich, berechtigen. Die Weitergabe von Inhalten an Dritte ist nicht gestattet, soweit der Nutzer dies nicht ausdrücklich zulässt.

(2) Sofern der Nutzer daneben auch den Download der von ihm eingestellten Inhalte ermöglicht, bietet er jedem Nutzer und Besucher an, den betreffenden Inhalt herunterzuladen und auf seinem Endgerät dauerhaft zu speichern. Eine weitergehende Vervielfältigung ist nicht gestattet, ebenso wenig wie die Weitergabe an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung. Möchte der Nutzer oder Besucher vom Nutzer weitergehende Nutzungsrechte erwerben, muss er sich direkt an den Nutzer wenden. sportme nimmt bezüglich der Nutzungsrechteeinräumung nach dieser Ziffer 11.2 lediglich die Position eines Vermittlers ein, indem die technische Plattform für die Rechteeinräumung zur Verfügung gestellt wird.

(3) Der Besucher ist in keinem Fall berechtigt, die Inhalte zu bearbeiten. Sofern die Inhalte in einen anderen Kontext gestellt werden, darf diese Verwendung nicht die geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers gefährden. Im Zweifel hat der Besucher diesbezüglich mit dem Nutzer vorab in Kontakt zu treten. Solche Zweifel sind insbesondere im Zusammenhang mit beleidigenden, diffamierenden um pornografischen Inhalten angebracht.

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§ 12 Clubshops

(1) Clubs kann nach Zustimmung durch sportme die Möglichkeit eingeräumt werden, auf ihren Seiten anderen Nutzern Waren und Dienstleistungen anzubieten. Wollen andere Nutzer und/oder einfache Besucher derartige Angebote annehmen, haben sie die entsprechenden Erklärungen unmittelbar gegenüber dem anbietenden Shop abzugeben. Auch der Club wird für einzelne Geschäftsvorgänge allein und unmittelbar mit dem Interessenten kommunizieren.

sportme ist an entsprechenden Rechtsgeschäften nicht beteiligt, sondern stellt – abhängig von dem eingesetzten Kommunikationsmittel – lediglich die technische Plattform für die beteiligten Parteien zur Verfügung. sportme kann sich jedoch ausbedingen, eine verkaufspreisabhängige Provision von dem verkaufenden Nutzer zu verlangen.

(2) Sofern und soweit Clubs solche unternehmerischen Tätigkeiten gestattet sind, weist sportme die Clubs bereits im Vorhinein darauf hin, dass die Clubs eigenverantwortlich handeln, das heißt insbesondere für die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen wie den §§ 312 c ff. BGB (Fernabsatzrecht, Widerrufsbelehrung) zu sorgen haben, eine Anbieterkennzeichnung im Sinne des Telemediengesetzes vorzuhalten haben, und die einschlägigen wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Normen zu beachten haben.

(3) sportme behält es sich vor, Angebote zu löschen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass die Angebote unter die in Ziffer 15 bezeichneten Kategorien unzulässiger Inhalte fallen.

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§ 13 Kleinanzeigen

(1) sportme bietet Usern die Möglichkeit, in einer Sektion „Schwarzes Brett“ Kleinanzeigen zu schalten und insbesondere eigene Sachen mit Sportbezug zum Verschenken oder Verkauf anzubieten. Dabei gilt ebenfalls, dass Interessenten mit dem anbietenden User direkt in Kontakt zu treten haben und vice versa; sportme ist an den entsprechenden Rechtsgeschäften nicht beteiligt, sondern stellt wiederum nur die technischen Plattform zur Verfügung, die es Usern erlaubt, sich zu finden und Rechtsgeschäfte abzuschließen.

(2) Das schwarze Brett ist nicht der Ort für eine unternehmerische Tätigkeit. Es dürfen nur einzelne Angebote eingestellt werden. Im Übrigen gilt Ziffer 12.3 entsprechend.

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§ 14 Werbung durch sportme und Nutzer

(1) Die Nutzer sind damit einverstanden, dass sportme im Rahmen ihrer Nutzprofile und im Zusammenhang mit eingestellten Inhalten den Betrachtern der entsprechenden Seiten Werbebotschaften zur Anschauung bringt.

(2) Werbung für eigene Angebote darf der Nutzer auf seinen Seiten grundsätzlich machen, solange sie sich außerhalb der in Ziffer 15 bezeichneten Kategorien bewegt. Nicht zulässig ist jedoch, Werbung für kommerzielle oder auch politische Angebote Dritter zu machen, es sei denn, sportme hat der Präsentation von Werbebotschaften zuvor nach einer entsprechenden Anfrage des Nutzers in Textform zugestimmt. Zulässig ist jedoch für Clubs in jedem Fall, die eigenen Sponsoren auf der Seite unter dem dafür vorgesehen Link „Sponsoren“ zu benennen.

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§ 15 Unzulässige Inhalte

(1) Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber sportme, keine rechtswidrigen Inhalte in die Plattform einzustellen.

(2) Der Nutzer wird insbesondere keine Inhalte (insbesondere Musikstücke, Videos, Fotos und Texte) in die Plattform einstellen, liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen und/oder die

  1. Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,
  2. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86 a des Strafgesetzbuches verwenden,
  3. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
  4. eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen,
  5. grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,
  6. als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannten rechtswidrigen Tat dienen,
  7. den Krieg verherrlichen,
  8. gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich,
  9. Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,
  10. pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder
  11. in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind

(absolutes Verbot i. S. d. § 4 Abs. 1 JMStV).

(3) Der Nutzer wird außerdem Inhalte, die

  1. sonstiger Weise pornografisch sind,
  2. in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder
  3. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden,

(relatives Verbot i. S. d. § 4 Abs. 2 JMStV) weder in die Plattform einstellen, liefern noch anbieten.

(4) Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind oder die im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit Angeboten, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote i. S. d. § 5 Abs. 1, 2 JMStV), müssen vom Nutzer gesondert gegenüber sportme zur Anzeige gebracht werden.

(5) Rechtswidrig sind ferner insbesondere Inhalte, die

  1. verleumderischer oder ehrverletzender Natur sind;
  2. das Recht anderer auf Schutz der Privatsphäre oder sonstige Persönlichkeitsrechte verletzen;
  3. Urheber-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte anderer verletzen;
  4. ansonsten zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden können.

(6) Nutzern ist ebenfalls nicht gestattet, Kettenbriefaktionen, Pyramideschemata, Wettbewerben (außer Sportwettbewerben), Lotterien, Wettspielen oder anderweitige unzulässigen Glücksspielen in Sinne der §§ 284, 287 StGB einzustellen, anzubieten, zu bewerben und/oder zu organisieren.

(7) Dem Nutzer ist es weiterhin nicht gestattet, in seinem Nutzerprofil Hyperlinks zu setzen, die auf Angebote Dritter verweisen, wenn auf den entsprechenden Internetseiten Inhalte vorgehalten werden, die unter die vorgenannten Kategorien fallen.

(8) Inhalte, die gegen die vorgenannten Vorschriften verstoßen, oder sonstige anstößige Inhalte können von den Nutzern über ein speziell dafür vorgesehenes Verfahren direkt an sportme gemeldet werden.

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§ 16 Besondere Verhaltenspflichten (Umgang mit Daten anderer Nutzer, Vertraulichkeit, Belästigung, Datamining, Viren etc.)

(1) Nutzer dürfen personenbezogene Daten anderer Nutzer nicht der Öffentlichkeit oder dem Nutzerkreis der Plattform zugänglich machen, hinsichtlich derer der betroffene Nutzer durch seine Privacy Settings bestimmt hat, dass diese für niemanden oder nur für bestimmte Nutzer sichtbar sind.

(2) Einzelne Nutzer dürfen von anderen Nutzern nicht zum zentralen Gegenstand von Gruppen/Foren gemacht werden.

(3) Nachrichten, die ein Nutzer an einen anderen Nutzer über die Plattform sendet, dürfen vom Empfänger Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn der Sendende dem zustimmt. Passwörter, Codes, Seriennummern und ähnliche Daten dürfen auf der Plattform nicht bekannt gegeben oder ausgetauscht werden.

(4) Erhält ein Nutzer eine Nachricht von einem anderen Nutzer und äußert er gegenüber dem Sendenden, dass er keine weiteren Kontaktaufnahmeversuche wünscht, ist ein erneutes Kontaktieren nicht zulässig. Eine massenhafte Kontaktaufnahme mit einem Nutzer ist von vorneherein nur dann zulässig, wenn der betroffene Nutzer dies gestattet.

(5) sportme erkennt die Rivalitäten, die mit dem Sport einhergehen, an und unterstützt diese. Jedoch ist sportme nicht die Plattform, Sportvereine, einzelne Sportler usw. zu beleidigen, über Gebühr lächerlich zu machen etc. Jeder Nutzer soll sich daher mit einem Mindestmaß an Respekt und Höflichkeit äußern. Wie im richtigen Leben gilt auch auf der Plattform der Grundsatz des Fair Play.

(6) Nutzer dürfen keine Verfahren anwenden, die Daten aus der Plattform manuell oder automatisiert zum Zwecke der Datengewinnung auslesen, speichern, bearbeiten, verändern, weiterleiten oder auf sonstige Weise missbrauchen.

(7) Das Einführen von Viren, Trojanern und entsprechenden Skripten und Programmen und ähnlichem Schadcode in die Plattform ist untersagt. Dasselbe gilt für Denial of Service-Attacken oder ähnliche Angriffe (z.B. Hacking) auf die Plattform und/oder einzelne Nutzerprofile.

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§ 17 Gewährleistung

(1) Der Nutzer gewährleistet gegenüber sportme, dass er zur Übertragung der Rechte in dem durch die Ziffern 10.1 bis 10.5 bestimmten Umfang berechtigt und in der Lage ist. Derjenige, der einen Club anmeldet, gewährleistet dass die von ihm für den Club benannten Funktionäre und Ansprechpartner mit dieser Nennung einverstanden sind.

(2) Der Nutzer gewährleistet weiterhin, keine Inhalte einzustellen, die in Rechte Dritter eingreifen oder deren Inhalt gegen die Ziffer 15 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstößt. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten hat der Nutzer zu prüfen, ob die Inhalte in Rechte Dritter eingreifen. Anhaltspunkte bestehen insbesondere dann, wenn

  1. urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht vom Nutzer selbst hergestellt wurde, wie z. B. Videos, Fotografien, Grafiken oder Texte, verwendet (auch verfremdet) werden oder das Video zum Beispiel Musikstücke von Dritten enthält. Auch Anfahrtsskizzen, Stadtplanausschnitte und ähnliches Kartenmaterial fällt in der Regel unter der Schutz des Urheberrechts;
  2. die Videos urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützte Darbietungen, wie beispielsweise Mitschnitte von Konzerten, Theateraufführungen, Zirkusdarbietungen etc. oder Teile von solchen enthalten oder unverändert sonstige leistungsschutzrechtlich geschützte Leistungen wie beispielsweise Fernsehsendungen, An- und Abmoderationen etc., auch in Teilen, übernehmen;
  3. Dritte derart an der Produktion der Inhalte mitgewirkt haben, dass sie Leistungsschutzrechte erworben haben können, zum Beispiel für Aufnahme, Regie, Schnitt, Ton, Kamera etc.
  4. die Inhalte persönliche oder sonstige sensible Informationen über einzelne Personen oder Personengruppen zum Gegenstand haben, es sei denn, die erforderlichen Einwilligungen und/oder Nutzungsrechte liegen dem Nutzer vor;
  5. dritte Personen in Fotografien und Videos dergestalt abgebildet sind, dass sie für den Betrachter in ihrer Bedeutung für das Bild/das Video nicht in den Hintergrund treten, es sei dem Nutzer liegt eine ausdrückliche Einwilligung in den Vorgang vor.

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§ 18 Haftung des Nutzers

(1) Der Nutzer ist für sämtliche Nutzungsrechtseinräumungen, Beiträge und von ihm eingestellte Inhalte allein verantwortlich.

(2) Für den Fall, dass sportme durch Dritte in Anspruch genommen wird, weil der Nutzer seine Verpflichtungen hinsichtlich der Nutzungsrechtseinräumungen schuldhaft verletzt hat, hält der Nutzer sportme von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei. sportme wird den Nutzer unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich nötig und/oder möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben.

(3) Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme durch Dritte, wenn der Dritte mit dem Gegenstand der Inhalte unabhängig von der Urheberschaft an ihnen Rechtspositionen Dritter, insbesondere urheberrechtliche Verwertungsrechte oder Persönlichkeitsrechte, schuldhaft verletzt oder gegen andere gesetzliche Vorschriften (wie z.B. die Verbotsnormen des UWG) schuldhaft verstößt.

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§ 19 Haftung von sportme

(1)sportme haftet mit folgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen: Sofern Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten resultieren, haftet sportme hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären. Die Haftung von sportme für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht Leben, Körper oder die Gesundheit betrifft.

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§ 20 Newsletter, E-Mail-Benachrichtigungen, Messaging-System

(1)Sofern der Nutzer die Option gewählt hat, von sportme über Neuigkeiten und herausragende Inhalte auf der Plattform per E-Mail informiert zu werden, sendet ihm sportme einen E-Mail-Newsletter zu. Dieser Newsletter kann auch themenspezifische Werbung für Angebote Dritter enthalten.

(2)Die Plattform ist eine Online-Community. sportme benachrichtigt den Nutzer daher per E-Mail, wenn sich andere Nutzer in seine Freundeliste eintragen wollen, ihn andere Nutzer in ihre Freundeliste aufnehmen wollen, er neue Nachrichten von Freunden erhalten hat und neue Gruppeneinladungen für ihn vorliegen. Der Nutzer kann sportme jedoch jederzeit mitteilen, dass er solche Benachrichtigungen nicht erhalten will.

(3) Auf der Plattform gibt es für die interne Kommunikation zwischen den Nutzern ein internes Messaging-System, über das die Nutzer einander Mitteilungen zusenden können. Wenn ein Nutzer von einem anderen Nutzer keine Mitteilungen mehr erhalten möchte, kann er dies gegenüber dem betreffenden Nutzer zum Ausdruck bringen (vgl. Ziffer 16.4).

(4) Erhält ein Nutzer eine Nachricht von einem anderen Nutzer und äußert er gegenüber dem Sendenden, dass er keine weiteren Kontaktaufnahmeversuche wünscht, ist ein erneutes Kontaktieren nicht zulässig. Eine massenhafte Kontaktaufnahme mit einem Nutzer ist von vorneherein nur dann zulässig, wenn der betroffene Nutzer dies gestattet.

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§ 21 Verstöße gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen

(1) Verstößt ein Nutzer gegen diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen, ist sportme berechtigt, den Nutzer zu verwarnen und/oder sein Nutzerkonto zeitweilig oder permanent zu sperren, um ihn zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anzuhalten. Verwarnungen und Sperrungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt. Zudem kann eine außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses ausgesprochen werden (siehe Ziffer 22.1).

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§ 22 Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung

(1) Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann sowohl von Nutzer als auch von sportme jederzeit ordentlich gekündigt werden. Eine sofortige außerordentliche Kündigung ist sportme und dem Nutzer vorbehalten. Eine außerordentliche Kündigung durch sportme ist insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der erforderlichen Daten (insbesondere Identitätstäuschung), sowie sonst aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten, möglich. Kündigungen von beiden Seiten erfolgen durch die Löschung des betreffenden Nutzerzprofils.

(2) Im Falle einer Sperrung des Nutzerkontos oder einer Kündigung durch sportme aus wichtigem Grund ist es dem betroffenen Nutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von sportme untersagt, sich erneut auf der Plattform zu registrieren und ein neues Nutzerkonto zu eröffnen.

(3) sportme wird das Nutzerkonto des registrierten Nutzers einschließlich sämtlicher in die Plattform eingestellter Inhalte nach Wirksamwerden der Kündigung löschen. Für die Speicherung von personenbezogenen Daten ist die Datenschutzerklärung maßgeblich.

(4) Handelt es sich bei dem User, dessen Nutzungsverhältnis endet, um einen Administrator oder Moderator (siehe oben), setzt sportme den User mit der jeweils längsten Mitgliedschaft in dem betreffenden Team oder der betreffenden Gruppe/dem betreffenden Forum als Administrator bzw. Moderator ein, um den Fortbestand des Teams bzw. der Gruppe/des Forums zu sichern. Endet das Nutzungsverhältnis eines Clubs, bleiben Teamprofile ohne Clubzugehörigkeit bestehen.

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§ 23 Datenschutz

(1) Alle Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit findet der Nutzer in der Datenschutzerklärung von sportme.

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§ 24 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

(1) sportme behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern und für neue Features zu erweitern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer bei seinem Login auf einer gesonderten Internetseite mitgeteilt. Der Nutzer erhält 14 Tage Bedenkzeit, ob er der Geltung der Änderungen oder der neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen zustimmt. Während dieser Zeit kann er sportme unter Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unverändert nutzen. Für den Fall, dass sich der Nutzer gegen die Geltung der Änderungen oder neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen entscheidet, behält sich sportme vor, von seinem Recht zur ordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. sportme wird den Nutzer auf der Internetseite auf die Bedenkzeit, die Frist und den Vorbehalt der ordentlichen Kündigung gesondert hinweisen.

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§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen sportme und dem Nutzer ergeben, Berlin.

(2) Auf das Vertragsverhältnis zwischen sportme und dem Nutzer sowie auf diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

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§ 26 Erhaltungsklausel (Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Klauseln der Allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

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